Konkrete Ziele und Maßnahmen des Kommunalen Aktionsplan Inklusion vorgestellt
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, so steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Laut UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Bundesregierung bereits im Jahr 2009 ratifiziert hat, sollen alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Dennoch stoßen Menschen mit Behinderung auch heute noch regelmäßig auf Barrieren und spüren Benachteiligungen in vielen Alltagssituationen.
Mit einen Kommunalen Aktionsplan Inklusion wollen Stadt und Landkreis Landshut den Forderungen der UN Behindertenrechtskonvention besser gerecht werden und zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in der Region beitragen. Seit Herbst des vergangenen Jahres haben rund 70 Teilnehmer konkrete Ziele und Maßnahmen erarbeitet und diese nun bei einer Teilhabe-Konferenz im Ergoldinger Bürgersaal vorgestellt und optimiert. Die Handlungsfelder des Aktionsplans reichen von „Frühe Förderung, Bildung und lebenslanges Lernen“, über „Arbeit und Beschäftigung“ bis hin zu „Alter und Behinderung“.
Landrat Peter Dreier eröffnete die Veranstaltung mit über 100 Gästen: „In Stadt und Landkreis Landshut leben rund 20.000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und viele weitere ohne beantragten Schwerbehindertenausweis. Auf Barrierefreiheit ist allerdings nicht nur dieser Personenkreis angewiesen, sondern auch dessen soziales Umfeld. Inklusion ist ein Thema, das in der Region einen immer größeren Stellenwert einnimmt, weshalb wir uns auf kommunaler Ebene dafür einsetzen.“ Dem schloss sich Kirstin Sauter, stellvertretend anwesend für Oberbürgermeister Alexander Putz sowie Erster Bürgermeister des Marktes Ergolding, Andreas Strauß, an. Auch der Bezirk Niederbayern, durch den Behindertenbeauftragten Markus Scheuermann vertreten, sicherte weitere Unterstützung bei der Umsetzung zu.
„Beim gesamten Erarbeitungsprozess ist es uns weitestgehend gelungen, die Forderung der Behindertenbewegung ´Nichts über uns ohne uns´ umzusetzen. An den Arbeitsgruppen beteiligten sich neben Angehörigen, Mitarbeitern aus Verwaltung und anderen Organisationen der Behindertenarbeit vor allem Menschen mit Behinderung, die sich als Experten in eigener Sache eingebracht haben. Das ermöglicht uns, passgenaue Vorhaben zu formulieren“, erläuterten die Behindertenbeauftragten Linda Pilz, Landkreis Landshut, und Carolin Völkner, Stadt Landshut. Die Forderung „Nichts über uns ohne uns“ bedeutet, dass über die Belange von Menschen mit Behinderung nicht ohne deren Beisein oder deren Beteiligung diskutiert und entschieden werden sollte.
Stadt und Landkreis Landshut haben in den vergangenen Jahren schon einige Projekte und Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Zu nennen sind hier der barrierefreie Ausbau der Landshuter Altstadt, das Mobilitätsprojekt „50-50 Mobil“ des Landkreises oder die Ernennung zur Inklusiven Region Landshut durch das Kultus- und Sozialministerium. Der Aktionsplan dient künftig als Fahrplan, um weitere Schritte zu gehen und Inklusion in der Region voranzutreiben. Sobald dieser seitens des Kreisausschusses und des Sozialausschusses der Stadt Landshut verabschiedet ist, soll mit der Umsetzung begonnen werden. Einige Vorhaben kann die Landkreis- bzw. Stadtverwaltung direkt umsetzen, andere werden an die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis sowie weitere Institutionen als Empfehlungen weitergegeben. Vorrangiges Ziel des Landkreises Landshut ist die Einführung eines Behindertenbeirates, der sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzt und deren Interessen vertritt. In der Stadt Landshut gibt es diesen bereits seit mehreren Jahren.
Auf der Homepage www.inklusive-region-landshut.de werden kontinuierlich aktuelle Informationen zum Aktionsplan und zum Stand der Umsetzung veröffentlicht.